Ja, aromatisierter Vodka ist eine gängige Kategorie: von Zitrus, Beeren und Vanille bis zu Kräuter-/Gewürzprofilen. In der EU ist „flavoured vodka“ geregelt: Mindestalkohol 37,5% vol, und er darf u. a. aromatisiert sowie gesüsst werden (unter den entsprechenden Vorgaben).
Wichtig zur Einordnung: Aromatisierter Vodka ist nicht dasselbe wie Gin oder Likör – die Aromatik ist vorhanden, aber der Stil bleibt meist näher an Vodka als an botanisch dominanten Spirituosen.
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