Gin wird in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Einteilung wurde
2008 durch eine EU-Spirituosenverordnung festgelegt. Die Verordnung
definiert die unterschiedlichen Sorten und ihre Eigenschaften und legt ein
Reinheitsgebot fest, das an das Reinheitsgebot von Bier erinnert.
Gin kann in offizielle und inoffizielle Sorten eingeteilt werden. Eine offizielle
Sorte muss einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % aufweisen. Als Rohstoff
darf lediglich Agraralkohol aus Getreide oder Kartoffeln verwendet werden.
Das klassische Wacholderaroma ist ein weiteres Merkmal eines offiziellen
Gins.
Folgende Gin-Sorten finden Sie in unserem Sortiment: